LKW-Führerschein

Liebe Patientinnen und Patienten

Falls Sie einen LKW-Führerschein haben, gelten für Sie besondere Bedingungen zum Erhalt der Fahrerlaubnis. Ihren Lkw-Führerschein müssen Sie unter bestimmten Bedingungen verlängern lassen. Wie oft dies sein muss, hängt davon ab, in welcher Klasse Sie den Führerschein gemacht haben. Ist Ihre Fahrerlaubnis auf die Klassen C1 und C1E ausgestellt, brauchen Sie erst zur ärztlichen Untersuchung, wenn Sie 50 Jahre alt geworden sind. Danach müssen Sie aber erneut alle fünf Jahre zum Arzt, um Ihre Gesundheit und das Sehvermögen überprüfen zu lassen. Haben Sie eine Fahrerlaubnis Klasse C oder CE werden diese generell nur für fünf Jahre ausgestellt, da es sich hierbei um Lkw mit zum Teil sehr schweren Anhängern handelt. Durch den Besuch beim Arzt will man verhindern, dass Sie mit diesen riesigen Lkws unter Umständen einen vermeidbaren Unfall verursachen.

Anders sieht es aus, wenn Sie noch im Besitz eines alten Führerscheines sind. Lesen Sie dort, dass Sie Fahrzeuge der Klasse 2 bewegen dürfen, können Sie so lange C- und CE-Lkw fahren, bis Sie 50 Jahre alt sind. Spätestens dann müssen Sie Ihren „Lappen“ aber gegen ein modernes Dokument umtauschen.

Wenn Sie eine Anstellung haben, für die Sie den LKW-Führerschein benötigen, hilft Ihnen in der Regel Ihr Arbeitgeber. Er benennt einen Arzt zur Durchführung der Untersuchungen und übernimmt auch in der Regel die Kosten.

Falls dies für sie nicht der Fall ist, können Sie diese Gesundheitsuntersuchung auch in unserer Praxis durchführen lassen.

Dazu müssen Sie den Untersuchungsbogen, den Sie im Anhang herunterladen können, ausfüllen. Sie benötigen darüber hinaus einen Sehtest, der zwingend beim Augenarzt vorzunehmen ist. Ein Test beim Optiker reicht hier nicht aus. Sie benötigen dann bei uns 2 Termine. Beim ersten Termin wird kurz geklärt, ob besondere zusätzliche Untersuchungen, z.B. Labor, notwendig sind. Dann wird eine Urinprobe gemacht und ein EKG erstellt. Beim zweiten Termin findet dann die ausführliche körperliche Untersuchung, die Besprechung der Voruntersuchungen und die Komplettierung Ihres Fragebogens statt. Wenn alles in Ordnung ist und der Sehtest vorliegt, wird die Bescheinigung direkt ausgestellt.

Diese Untersuchung und die Ausstellung des Attestes werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Sie müssen dies selbst bezahlen. Dazu bekommen Sie beim ersten Termin einen Behandlungsvertrag, den Sie unterschreiben müssen. Beim zweiten Termin bekommen Sie eine Rechnung, die Sie direkt oder per Überweisung begleichen können. Dann bekommen Sie Ihr Attest. Ein Beispiel finden Sie im Anhang. Bitte bedenken Sie aber, dass der endgültige Betrag vom Umfang der Untersuchungen abhängt.

Untersuchungsbogen
Behandlungsvertrag